Was tun nach sexualisierter und/oder körperlicher Gewalt?
Erzählen Sie möglichst bald und genau einer vertrauten Person, was geschehen ist. Es wird Sie entlasten.
Sobald es Ihnen möglich ist, sollten Sie ein Gedächtnisprotokoll über das Geschehen anfertigen.
Suchen Sie möglichst am gleichen Tag Ihre Hausärtztin/Hausarzt oder eine Klinik auf. Auch wenn es Ihnen unangenehm ist, sollten Sie sich nicht waschen (Spurensicherung).
Unabhängig davon, ob Sie sofort Anzeige erstatten wollen oder nicht, ist es wichtig, dass Sie Ihre Kleidung (als Beweismittel) ungewaschen aufbewahren.
Anzeige
Wenn Sie Anzeige erstatten wollen, haben Sie das Recht, sich von einer Person ihres Vertrauens begleiten zu lassen. Machen Sie Gebrauch davon!!
Zuständig für eine Anzeige ist die Kriminalpolizei (Tel. 08 21 / 323-13 30),
denn es handelt sich hierbei um ein Verbrechen.
Vernehmung
Bestehen Sie auf einer Vernehmung durch eine Kriminalbeamtin. Sollte keine erreichbar sein, verschieben Sie Ihre Anzeige auf einen anderen Zeitpunkt. Sie sollten sich von einer Anwältin oder einem Anwalt bei der Anzeige unterstützen lassen.
Anwältin - Anwalt
Die Anwältin/der Anwalt wird Sie über die rechtlichen Schritte, insbesondere über die Bedeutung der Nebenklage informieren. Bei Anklageerhebung kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, bei der Sie als Zeugin aussagen müssen.
Beauftragte der Polizei für Frauen und Kinder
Polizeipräsidium Schwaben
08 21 / 3 23 - 31 51
Frauenhaus Augsburg
08 21 / 2 29 00 99
www.awo-augsburg.de/Seiten/fhaugsbg.html
Weißer Ring - Hilfe für Opfer
Außenstelle Stadt und Landkreis Augsburg
08 21 / 99 33 22
Amt für Versorgung und Familienförderung
Auskünfte über das Opferentschädigungsgesetz
Morellstraße 30
86159 Augsburg
08 21 / 57 09 - 2 29
Wildwasser Augsburg
Verein gegen sexuelle Gewalt an Mädchen
Hermannstraße 7
86150 Augsburg
08 21 / 15 44 44
www.wildwasser-augsburg.de
mailto: wildwasser.augsburg(a)gmx.net
Via, Wege aus der Gewalt:
Adresse bitte bei Wildwasser oder im Frauenhaus erfragen!